HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Karrierepfeile, Karrierewege, Karrierestufen




184. Karriere in Projektleitungen für die Ausfüllung, Einhaltung und Durchsetzung der Grenzen und Begrenzungen der Projekte und des Projektmanagements.

Projektleitungen-Grenzen

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:

  1. Verantwortung für die Mindestanforderungen und Höchstanforderungen sowie Vorgaben, Vorlagen, Weisungen, Anweisungen und Einweisungen,
  2. Verantwortung für das Controlling,
  3. Verantwortung für bestimmte Prozesse im Projekt, durch das Projekt und mit und durch das Projektmanagement,
  4. Verantwortung für das Risikomanagement, Konfliktmanagement und dem Schnittstellenmanagement,
  5. Verantwortung für die Konfigurationen der Projekte und des Projektmanagements,
  6. Verantwortung für das Prozessmanagement, die Zuständigkeiten und Verantwortungen,
  7. Verantwortung für Kooperationen, Partnerschaften, Arten und Formen der Beteiligungen und der Zusammenarbeit,
  8. Verantwortung für die Festlegungen, Entscheidungen, Durchsetzungen und Einhaltung von Anforderungskriterien,
  9. Verantwortung für die Ermittlung, Begrenzung, Erfüllung und Durchsetzung der Haftungen, Gewährleistungen und Garantien,
  10. Verantwortung für die Prüfungen, Freigaben und Abnahmen von Produkten, Beiträgen und Leistungen.

Die Projektleitungen werden bestimmt z.B.:

  1. von der Wettbewerbslage, den Wettbewerbern und Konkurrenten,
  2. von den Spezialitäten und dem Umfang der Projekte, Aufträge, Beauftragungen und verantworteten Beiträgen,
  3. von der Zahl der Beteiligten,
  4. vom jeweiligen Grad der Fertigstellung,
  5. von den Auftraggebern,
  6. von den Auftragnehmern,
  7. vom Status, den Rollen und Funktionen im Projekt und im Projektmanagement,
  8. von den Mitspracherechten und Mitwirkungspflichten,
  9. von den durchzusetzenden, einzuhaltenden oder anzupassenden Routinen,
  10. von den Zuständigkeiten und Verantwortungen.

Die Personen sind häufig auch verantwortlich für z.B.

  1. die Auswahl, Eignungsprüfung, Unterstützungen und Führungen der Partner des Projekts und des Projektmanagements,
  2. die Vorbereitung, Verhandlung, Entscheidung, den Abschluss und die Überwachung der Einhaltung von Verträgen und Vereinbarungen,
  3. die Durchsetzung, Einhaltung und Überwachung von Regeln, Spielregeln und Usancen,
  4. die Gliederung des Projekts und des Projektmanagements in Module, Bausteine, Objekte, Teilprojekte, Beiträge, Produkte und Leistungen,
  5. die Gliederung des Projekts und des Projektmanagements in Phasen,
  6. die Gliederung des Projekts und des Projektmanagements in Meilensteine,
  7. die Überwachungen und Kontrollen der Vorgehensweisen, Planungen, Entscheidungen, Handlungen und Verhaltensweisen,
  8. die Entscheidungen über die Projekte und das Projektmanagement über die Freigabe von Phasen, Meilensteinen und bei Änderungen,
  9. die Prüfung, Abnahme, Anerkennung und Bewertung der Beiträge, Leistungen und Ergebnisse,
  10. die Entscheidungen über Erweiterungen oder Begrenzungen des weiteren Projekts oder den Abbruch von Teilen oder des gesamten Projekts.

Die Personen sind in der Regel weisungsgebunden und entweder zuerst ihren Vorgesetzten oder Auftraggebern verpflichtet. Als Auftragnehmer sind die Personen in der Regel berechtigt und verpflichtet, die Grenzen und Begrenzungen der Organisationen sowie "den Stand der Technik" des jeweiligen Fachgebietes und Sachgebietes in die Projekte und das Projektmanagement sowohl einzubringen, durchzusetzen oder zu begrenzen, zu spezialisieren oder zu begrenzen.

Die Personen in der Verantwortung für die Grenzen und Begrenzungen des Projekts und des Projektmanagement entscheiden in der Regel über die Ergebnisse, Erfolge und Folgen des Projekts und des Projektmanagements, sowohl der Teile und Gliederungen sowie des gesamten Projekts.