184. Karriere in Projektleitungen für die Ausfüllung, Einhaltung
und Durchsetzung der Grenzen und Begrenzungen der Projekte und des
Projektmanagements.

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:
- Verantwortung für die Mindestanforderungen und
Höchstanforderungen sowie Vorgaben, Vorlagen, Weisungen,
Anweisungen und Einweisungen,
- Verantwortung für das Controlling,
- Verantwortung für bestimmte Prozesse im Projekt, durch das
Projekt und mit und durch das Projektmanagement,
- Verantwortung für das Risikomanagement, Konfliktmanagement
und dem Schnittstellenmanagement,
- Verantwortung für die Konfigurationen der Projekte und des
Projektmanagements,
- Verantwortung für das Prozessmanagement, die Zuständigkeiten
und Verantwortungen,
- Verantwortung für Kooperationen, Partnerschaften, Arten und
Formen der Beteiligungen und der Zusammenarbeit,
- Verantwortung für die Festlegungen, Entscheidungen,
Durchsetzungen und Einhaltung von Anforderungskriterien,
- Verantwortung für die Ermittlung, Begrenzung, Erfüllung und
Durchsetzung der Haftungen, Gewährleistungen und Garantien,
- Verantwortung für die Prüfungen, Freigaben und Abnahmen von
Produkten, Beiträgen und Leistungen.
Die Projektleitungen werden bestimmt z.B.:
- von der Wettbewerbslage, den Wettbewerbern und Konkurrenten,
- von den Spezialitäten und dem Umfang der Projekte, Aufträge, Beauftragungen und verantworteten
Beiträgen,
- von der Zahl der Beteiligten,
- vom jeweiligen Grad der Fertigstellung,
- von den Auftraggebern,
- von den Auftragnehmern,
- vom Status, den Rollen und Funktionen im Projekt und im
Projektmanagement,
- von den Mitspracherechten und Mitwirkungspflichten,
- von den durchzusetzenden, einzuhaltenden oder anzupassenden
Routinen,
- von den Zuständigkeiten und Verantwortungen.
Die Personen sind häufig auch verantwortlich für z.B.
- die Auswahl, Eignungsprüfung, Unterstützungen und Führungen
der Partner des Projekts und des Projektmanagements,
- die Vorbereitung, Verhandlung, Entscheidung, den Abschluss
und die Überwachung der Einhaltung von Verträgen und
Vereinbarungen,
- die Durchsetzung, Einhaltung und Überwachung von Regeln,
Spielregeln und Usancen,
- die Gliederung des Projekts und des Projektmanagements in
Module, Bausteine, Objekte, Teilprojekte, Beiträge, Produkte und
Leistungen,
- die Gliederung des Projekts und des Projektmanagements in
Phasen,
- die Gliederung des Projekts und des Projektmanagements in
Meilensteine,
- die Überwachungen und Kontrollen der Vorgehensweisen,
Planungen, Entscheidungen, Handlungen und Verhaltensweisen,
- die Entscheidungen über die Projekte und das
Projektmanagement über die Freigabe von Phasen, Meilensteinen
und bei Änderungen,
- die Prüfung, Abnahme, Anerkennung und Bewertung der
Beiträge, Leistungen und Ergebnisse,
- die Entscheidungen über Erweiterungen oder Begrenzungen des
weiteren Projekts oder den Abbruch von Teilen oder des gesamten
Projekts.
Die Personen sind in der Regel weisungsgebunden und entweder
zuerst ihren Vorgesetzten oder Auftraggebern verpflichtet. Als
Auftragnehmer sind die Personen in der Regel berechtigt und
verpflichtet, die Grenzen und Begrenzungen der Organisationen sowie
"den Stand der Technik" des jeweiligen Fachgebietes und Sachgebietes
in die Projekte und das Projektmanagement sowohl einzubringen,
durchzusetzen oder zu begrenzen, zu spezialisieren oder zu
begrenzen.
Die Personen in der Verantwortung für die Grenzen und
Begrenzungen des Projekts und des Projektmanagement entscheiden in
der Regel über die Ergebnisse, Erfolge und Folgen des Projekts und
des Projektmanagements, sowohl der Teile und Gliederungen sowie des
gesamten Projekts.