HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Karrierepfeile, Karrierewege, Karrierestufen




186. Karriere in der Verantwortung für die gesamte Projektleitung.

Projektleitungen-Gesamtes

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:

  1. Verantwortung für den gesamten Projektentwurf.
  2. Verantwortung für den gesamten Projektantrag.
  3. Verantwortung für den gesamten Projektauftrag.
  4. Verantwortung für das gesamte Projektmanagement des jeweils freigegebenen und beauftragten Teiles.
  5. Verantwortung für die Vorbereitungen der Projekte,
  6. Verantwortung für die Nachbereitungen der jeweils abgeschlossenen oder abgebrochenen Projekte,
  7. Verantwortung für die "Stabübergaben" der Projektverantwortungen, Projektorganisationen und Projektleitungen an Meilensteine, Phasenenden und Befristungen,
  8. Verantwortung für die Abrechnungen der geleisteten und abgeschlossenen Teile, Beiträge, Produkte und Leistungen,
  9. Verantwortung für die Anpassungen der gesamten Rahmenbedingungen und Ressourcen bis zum Projektende,
  10. Verantwortung für Anerkennungen der Leistungen und Entlastungen der Projektbeteiligten oder Regressnahmen.

Die Projektleitungen werden bestimmt z.B.:

  1. von der Dauer der Projekte,
  2. von der Gliederung der Projekte,
  3. von der Reife der Projekte für die Durchführungen,
  4. vom Stand der Projekte,
  5. von der Zuständigkeit und Verantwortung des generellen und des aktuellen Auftraggebers,
  6. von der Abhängigkeit der Träger und Auftraggeber von den jeweiligen leitenden Personen im Projektmanagement,
  7. vom Interesse der leitenden Personen am weiteren Projektmanagement,
  8. von der Vollmacht zu Entscheidungen über die Art und Weise der Fortführung des Projekts nach dem jeweils erreichten Stand,
  9. vom Vertrauen der bisherigen, gegenwärtigen und künftigen Träger und Auftraggeber,
  10. von der Trägerschaft des weiteren Projekts und Verantwortlichen für die Freigaben des Projektfortschritts.

Die Personen sind häufig auch verantwortlich für z.B.

  1. die Sicherung der Kontinuität der Projekte (Spurhalten),
  2. die Sicherung der geordneten Übergabe der Projektleitungen an andere Personen, z.B. bei Phasenübergängen, Schnittstellen,
  3. die Sicherung der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt und das Projektmanagement, z.B. bei Wechsel von Schlüsselpersonen,
  4. der Sicherung der Übertragung der Gesamtverantwortung für das Projekt und das Projektmanagement bei Wechsel von Zuständigkeiten,
  5. die ordnungsgemäße Weiterführung und Ausführung der aus den laufenden Projekten ausgegliederten Teile,
  6. die geordnete Auflösung des Projekts bzw. der jeweils abgeschlossenen Teile, Beiträge und Leistungen,
  7. die Übertragung der Verantwortung für die jeweiligen Projektergebnisse "auf die Linie",
  8. die Eskalationsstrategie bei unerwünschten, vertragswidrigem oder störendem Verhalten von Personen, die für das Projekt und das Projektmanagement zuständig und verantwortlich sind,
  9. die Konfrontation der planenden, verantwortlichen, entscheidenden und handelnden Personen mit Fälligkeiten, Verträgen, Vereinbarungen und Verpflichtungen,
  10. die Sicherung der Entscheidungsfähigkeit über das gesamte Projekt durch die jeweils Beteiligten.

Die Personen in der Gesamtverantwortung für die gesamten Projekte und das gesamte Projektmanagement folgen häufig dem Projekt, wenn sich Schlüsselpersonen oder die zuständigen Organisationen ändern. Sie bringen das jeweilige Projekt und das Projektmanagement in das jeweilige (neue) Organisationsgefüge ein, passen die Rahmenbedingungen an und setzen das jeweilige Projekt durch und das Projektmanagement fort.