HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Karrierepfeile, Karrierewege, Karrierestufen




185. Karriere in Projektleitungen für das Umfeld von Projekten und des Projektmanagements.

Projektleitungen-Umfeld

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:

  1. Verantwortung für die Erschließung, Nutzung und Regenerierung von Quellen, Rechten, Nutzungsrechten,
  2. Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Verbänden, Verbünden, Parteien, Interessensvertretungen,
  3. Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltungen, Politik,
  4. Verantwortung für die Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit, Presse, Medien, Medienvertretern,
  5. Verantwortung für den Aufbau, die Pflege und die Geschäftsführung von Vertretungen der eigenen Interessen,
  6. Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Trägern, Sponsoren, Banken, Kreditgebern, Investoren,
  7. Verantwortung für die Einhaltung, Auslegung, Anpassung und Änderung von Gesetzen, Vorschriften, Auflagen, Rechten und Pflichten,
  8. Verantwortung für die Beantragung, Durchsetzung und Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Rechten und Pflichten,
  9. Verantwortung für die Wirkungen, Auswirkungen und Folgen der Projekte und des Projektmanagements,
  10. Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und Projekterfolge.

Die Projektleitungen werden bestimmt z.B.:

  1. vom Verbund der Beteiligten,
  2. vom Verbund der Betroffenen,
  3. von den beteiligten Branchen,
  4. vom Handlungsfeld,
  5. von der Legitimation,
  6. vom Rechtsgebiet,
  7. von den Verträgen, Vereinbarungen, Zuständigkeiten,
  8. vom Widerstand oder der Art und Weise der Unterstützungen,
  9. von den Machtverhältnissen,
  10. von den Interessen der Trägerschaft.

Die Personen sind häufig auch verantwortlich für z.B.

  1. die Betreuung der Sponsoren,
  2. die Interessenvertretungen mit, durch und mittels Verbänden, Behörden, Lobbyisten,
  3. das Projektmarketing,
  4. die Öffentlichkeitsarbeit,
  5. die Art und Weise des Einbezugs und der Beteiligung von Betroffenen,
  6. die Strategie der Durchsetzung des Projekts,
  7. die Wahl der Mittel für die Auseinandersetzungen mit Gegnern und Befürwortern,
  8. die Erschließung, Begrenzung, Regelung und Steuerung von Einflussnahmen,
  9. die Ausübung von Macht,
  10. die fortlaufende Integration der Projektergebnisse in das Umfeld.

Die Personen sind in der Regel gehalten, ein günstiges Umfeld für das Projekt und das Projektmanagement zu schaffen, zu pflegen und zu erhalten. Die erwarteten oder voraussichtlichen Änderungen und Veränderungen im Umfeld werden in der Regel in den Planungen, Entscheidungen, Handlungen und Verhaltensweisen bereits berücksichtigt. In der Praxis können sich die Annahmen bestätigen oder als falsch erweisen. Das Umfeld kann sich rasch ändern. Die Personen in der Verantwortung für das Umfeld von Projekten und das Projektmanagement sind gehalten, gegebenenfalls rasch angemessen zu reagieren und notfalls beherzt und mutig einzugreifen und Drohungen, Bedrohungen oder Eingriffe und Störungen abzuwenden oder zu beenden.

Ist das Umfeld bereits günstig für das Projekt und das Projektmanagement, sind die Personen mit der Verantwortung für das Umfeld gehalten, auf unverhältnismäßige Ausbeutungen, Schädigungen oder Benachteiligungen des Umfeldes zu verzichten, die günstigen Gelegenheiten zur Vorteilnahme zu begrenzen und die Risiken von späten Gegenreaktionen, Haftungen oder Forderungen nach Entschädigungen oder Schadenersatz zu verhindern.