185. Karriere in Projektleitungen für das Umfeld von Projekten
und des Projektmanagements.

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:
- Verantwortung für die Erschließung, Nutzung und
Regenerierung von Quellen, Rechten, Nutzungsrechten,
- Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Verbänden,
Verbünden, Parteien, Interessensvertretungen,
- Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Behörden,
Verwaltungen, Politik,
- Verantwortung für die Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit,
Presse, Medien, Medienvertretern,
- Verantwortung für den Aufbau, die Pflege und die
Geschäftsführung von Vertretungen der eigenen Interessen,
- Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Trägern, Sponsoren,
Banken, Kreditgebern, Investoren,
- Verantwortung für die Einhaltung, Auslegung, Anpassung und
Änderung von Gesetzen, Vorschriften, Auflagen, Rechten und
Pflichten,
- Verantwortung für die Beantragung, Durchsetzung und
Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Rechten und Pflichten,
- Verantwortung für die Wirkungen, Auswirkungen und Folgen der
Projekte und des Projektmanagements,
- Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
der Projektergebnisse und Projekterfolge.
Die Projektleitungen werden bestimmt z.B.:
- vom Verbund der Beteiligten,
- vom Verbund der Betroffenen,
- von den beteiligten Branchen,
- vom Handlungsfeld,
- von der Legitimation,
- vom Rechtsgebiet,
- von den Verträgen, Vereinbarungen, Zuständigkeiten,
- vom Widerstand oder der Art und Weise der Unterstützungen,
- von den Machtverhältnissen,
- von den Interessen der Trägerschaft.
Die Personen sind häufig auch verantwortlich für z.B.
- die Betreuung der Sponsoren,
- die Interessenvertretungen mit, durch und mittels Verbänden,
Behörden, Lobbyisten,
- das Projektmarketing,
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Art und Weise des Einbezugs und der Beteiligung von
Betroffenen,
- die Strategie der Durchsetzung des Projekts,
- die Wahl der Mittel für die Auseinandersetzungen mit Gegnern
und Befürwortern,
- die Erschließung, Begrenzung, Regelung und Steuerung von
Einflussnahmen,
- die Ausübung von Macht,
- die fortlaufende Integration der Projektergebnisse in das
Umfeld.
Die Personen sind in der Regel gehalten, ein günstiges Umfeld für
das Projekt und das Projektmanagement zu schaffen, zu pflegen und zu
erhalten. Die erwarteten oder voraussichtlichen Änderungen und
Veränderungen im Umfeld werden in der Regel in den Planungen,
Entscheidungen, Handlungen und Verhaltensweisen bereits
berücksichtigt. In der Praxis können sich die Annahmen bestätigen
oder als falsch erweisen. Das Umfeld kann sich rasch ändern. Die
Personen in der Verantwortung für das Umfeld von Projekten und das
Projektmanagement sind gehalten, gegebenenfalls rasch angemessen zu
reagieren und notfalls beherzt und mutig einzugreifen und Drohungen,
Bedrohungen oder Eingriffe und Störungen abzuwenden oder zu beenden.
Ist das Umfeld bereits günstig für das Projekt und das
Projektmanagement, sind die Personen mit der Verantwortung für das
Umfeld gehalten, auf unverhältnismäßige Ausbeutungen, Schädigungen
oder Benachteiligungen des Umfeldes zu verzichten, die günstigen
Gelegenheiten zur Vorteilnahme zu begrenzen und die Risiken von
späten Gegenreaktionen, Haftungen oder Forderungen nach
Entschädigungen oder Schadenersatz zu verhindern.