HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Karrierepfeile, Karrierewege, Karrierestufen




206. Karriere in der Verantwortung für das gesamte Programmmanagement und Multi-Projektmanagement.

Programmmanagement-Gesamtes

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:

  1. Verantwortung für die gesamte Jahresplanung, die Jahresziele, das Jahresbudget,
  2. Verantwortung für die Festlegung der Prioritäten von Entscheidungen,
  3. Verantwortung für die Ausstattungen und Auslastungen der Gliederungen (der Organisationen und der Projekte),
  4. Verantwortungen für die strategischen, operativen und zeitlich begrenzten Ziele,
  5. Verantwortung für die Erreichung der gesetzten und der vereinbarten Ziele und Ergebnisse,
  6. Verantwortung für die wechselseitigen Unterstützungen, Zuarbeiten, Vorarbeiten und Weiterverwendungen der jeweiligen Zwischenergebnisse,
  7. Verantwortung für die strategische Entwicklung,
  8. Verantwortung für die Investitionsplanungen und Durchführung der Investitionen und Desinvestitionen,
  9. Verantwortung für die gemeinsamen Erfolge,
  10. Verantwortung für die Gestaltung des Zusammenlebens, der Zusammenarbeit und des Lebens und Überlebens in der Gemeinschaft und als Gemeinschaft.

Die Karrieren der Personen sind häufig mit ihrem Einsatzgebiet und bestimmten Organisationseinheiten, Funktionen oder Strukturen verbunden, wie z.B. den Zuständigkeiten und Verantwortungen für:

  1. die Bedarfsermittlungen und Bedarfssteuerungen sowie Bedarfsanforderungen und Zuweisungen,
  2. die Festlegungen und Sicherstellungen der rechtzeitigen Vorarbeiten und Zuarbeiten,
  3. die Sicherung der rechtzeitigen Abstimmungen für die Zusammenarbeit, geordnete Übernahmen, Mitwirkungen und Übergaben,
  4. die Sicherung der stetigen Prozesse, z.B. von Fertigungsstraßen, Abläufen und Durchläufen,
  5. die Sicherung der gemeinsamen Orientierungen, Zielrichtungen und Ausrichtungen,
  6. die wechselseitigen Beachtungen und Wahrungen der Interessen, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen,
  7. die Früherkennung von möglichen Störungen, Risiken, Gefährdungen, Unfällen, Verzögerungen, Verschiebungen oder Ausfällen,
  8. die Sofortlösungen bei Störungen, Engpässen und unvorhergesehenen oder ungewöhnlichen Ereignissen oder Vorkommnissen,
  9. die Konfliktführung und die Lösung von Konflikten,
  10. die Regelungen und Entscheidungen über den Umgang und die Art und Weise der Einbeziehung von Sonderaufgaben, Sonderwünschen, Änderungen und Veränderungen von Vereinbarungen, Planungen, Beschlüssen und Entscheidungen.

Die Personen in der Verantwortung für das Programmmanagement und Multiprojektmanagement erfüllen ihre Funktionen auch durch z.B.:

  1. die Schaffung, Unterhaltung, Pflege und Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbasis,
  2. Ermittlung, Strukturierung, Vertretung und Durchsetzung der gemeinsamen Interessen,
  3. die Regelungen von Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftskonflikten und des Interessensausgleiches,
  4. die Organisation und Sicherstellung des gemeinsamen Schutzes von z.B. Objekten, Einrichtungen,
  5. die Pflege, Erhaltung und Unterhaltung der gemeinsamen Infrastruktur,
  6. die Wirtschaftlichkeit von gemeinsam zu erbringenden Aufgaben,
  7. die Gestaltung von gemeinsamen Duldungen,
  8. die Gestaltung der Ausübung der gemeinsamen Rechte und Berechtigungen,
  9. die Gestaltung von gemeinsamen Abhängigkeiten,
  10. die Gestaltung der gemeinsamen Beziehungen gegenüber Dritten,
  11. die Gestaltung der gemeinsamen Erfüllung der Verantwortungen und Verpflichtungen.

Die Kompetenzen und Eignungen der Personen in der Verantwortung für das gesamte Programmmanagement und im Multiprojektmanagement zeigen sich in den AKV Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen für

  1. den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
  2. den Aufbau, die Ausstattung und Nutzung der vorhandenen Strukturen und Kompetenzen,
  3. die Planung, Steuerung und Regelung der Abläufe,
  4. die Steuerung des Tagesgeschäftes,
  5. die Einheitlichkeit und Durchgängigkeit von Vorgehen, Verfahren, Methoden und Instrumenten,
  6. die Erstellung, Vereinbarung und Einhaltung von Regeln, Spielregeln, Usancen,
  7. den Ausgleich von Spitzenzeiten und Pufferzeiten,
  8. die Erstellung, Bereitstellung und Nutzung von gemeinsamen Diensten,
  9. die Arbeitsteilung und Teilung der Gesamtverantwortung in Einzelverantwortungen,
  10. die Früherkennung, Ermöglichung und notfalls Erzwingung von rechtzeitigen Auseinandersetzungen, Klärungen, Setzungen und Entscheidungen sowie der Art und Weise der Durchsetzung und Durchführung.