HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Karrierepfeile, Karrierewege, Karrierestufen




215. Karriere in der Geschäftsleitung für das Umfeld aller Projekte und des gesamten Projektmanagements.

Leitung-Umfeld

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:

  1. Verantwortung für die Absicherung der eigenen Existenz, des eigenen Raumes und der Eigenzeiten,
  2. Verantwortung für die Ableitungen der Projekte aus dem Umfeld,
  3. Verantwortung für die Abstützungen und Verankerungen der Projekte durch das Umfeld und im Umfeld,
  4. Verantwortung für die Selbstbegrenzungen der Einwirkungen und Auswirkungen auf das Umfeld,
  5. Verantwortung für die Beschädigungen, Schäden, Ausbeutungen und Nutzungen des Umfelds zu eigenen Zwecken,
  6. Verantwortung für die Vermeidung und Verfolgung von Fehlverhalten,
  7. Verantwortung für die Beobachtungen und Überwachungen des Umfeldes,
  8. Verantwortung für die konsequente Durchführungen von geplanten, vereinbarten oder notwendigen Maßnahmen und Inbesitznahmen,
  9. Verantwortung für die Einhaltung der Usancen der Branchen, Fachgebiete, Sachgebiete und Gemeinschaften,
  10. Verantwortung für die Bewaffnung, die Verteidigung gegen Fremdeinwirkungen und die Abwehr von Einbrüchen und Grenzverletzungen durch Dritte.

Die Karrieren der Personen sind häufig mit ihrem Einsatzgebiet und bestimmten Organisationseinheiten, Funktionen oder Strukturen verbunden, wie z.B.:

  1. Leitung der Interessenvertretungen,
  2. Leitung der Gestaltung von Grenzen, Brücken, Durchgängen, Übergängen, Umgehungen,
  3. Leitung der Gestaltung von Bindungen, Verbindungen,
  4. Leitung der Verbände, Verbünde, Allianzen, Gemeinschaften,
  5. Leitung der Vertretung gegenüber Behörden, Trägern und Eigentümern,
  6. Leitung der Öffentlichkeitsarbeit,
  7. Leitung der Auseinandersetzungen und Vertretungen der eigenen Werte, Leitbilder, Überzeugungen, Glaubenssätze, Religionen und Weltanschauungen,
  8. Leitung der Kooperationen, Allianzen, Arbeitsgemeinschaften, Initiativen,
  9. Leitung der Strategien,
  10. Leitung der gemeinsamen Verwaltungen, Dienstleistungen, Regierungen und Ordnungen.

Die Personen in der Verantwortung für die Geschäftsleitung erfüllen ihre Funktionen auch durch z.B.:

  1. die Festlegungen der erlaubten Beschädigungen, Schäden, Störungen, Beeinträchtigungen und Ausbeutungen des Umfeldes und die Sicherung der Einhaltung des Erlaubten,
  2. die Festlegungen, Vereinbarungen und Durchsetzungen von Regeln und Spielregeln,
  3. die Festlegungen der Verhältnisse zur Branche, zu Wettbewerbern, zu Nachbarn und Konkurrenten,
  4. die Festlegungen des vorherrschenden Weltbildes und Menschenbildes,
  5. die Festlegungen der Prinzipien, generellen Verhaltensregeln und Verhaltensweisen,
  6. die Festlegungen der Verantwortungen für die Umwelt, das Umfeld, die Ressourcen und die langfristigen Wirkungen und Auswirkungen,
  7. die Festlegungen der Kriterien und der Art und Weise von Beobachtungen, Anzeichen von Änderungen und Veränderungen,
  8. die Festlegungen der Art und Weise der Verzahnungen von Produkten, Leistungen, Modulen, Komponenten, Beiträgen,
  9. die Festlegungen der Art und Weise von Passungen, Eigenheiten, Sonderheiten, Abweichungen, Erneuerungen und Neuerungen,
  10. die Festlegungen der Art und Weise der Anwendung, Abwendung und Umwandlung von Gewalt, z.B. in Mauern, Gräben, Wällen, Schutzeinrichtungen, Bewehrungen, Waffen.

Die Kompetenzen und Eignungen der Personen für die Geschäftsleitung für das Umfeld sind in der Regel eine Funktion von Vorgesetzten oder gesetzlichen Vertretern sowie auf die formellen oder informellen Aufträge und Traditionen. Sie verbinden sich mit den eigenen Machtansprüchen.

 

21. Dimension: Karrieren in der Geschäftsleitung aller Projekte und des gesamten Projektmanagements


210. Karrieren in der Geschäftsleitung

211. ...der Methodik

212. ...der Inhalte

213. ...der Ressourcen

214. ...der Grenzen

215. ...des Umfeldes

216. ...des Gesamten