215. Karriere in der Geschäftsleitung für das Umfeld aller Projekte und des gesamten Projektmanagements.

Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:
- Verantwortung für die Absicherung der eigenen Existenz, des
eigenen Raumes und der Eigenzeiten,
- Verantwortung für die Ableitungen der Projekte aus dem
Umfeld,
- Verantwortung für die Abstützungen und Verankerungen der
Projekte durch das Umfeld und im Umfeld,
- Verantwortung für die Selbstbegrenzungen der Einwirkungen
und Auswirkungen auf das Umfeld,
- Verantwortung für die Beschädigungen, Schäden, Ausbeutungen
und Nutzungen des Umfelds zu eigenen Zwecken,
- Verantwortung für die Vermeidung und Verfolgung von
Fehlverhalten,
- Verantwortung für die Beobachtungen und Überwachungen des
Umfeldes,
- Verantwortung für die konsequente Durchführungen von
geplanten, vereinbarten oder notwendigen Maßnahmen und
Inbesitznahmen,
- Verantwortung für die Einhaltung der Usancen der Branchen,
Fachgebiete, Sachgebiete und Gemeinschaften,
- Verantwortung für die Bewaffnung, die Verteidigung gegen
Fremdeinwirkungen und die Abwehr von Einbrüchen und
Grenzverletzungen durch Dritte.
Die Karrieren der Personen sind häufig mit ihrem Einsatzgebiet
und bestimmten Organisationseinheiten, Funktionen oder Strukturen
verbunden, wie z.B.:
- Leitung der Interessenvertretungen,
- Leitung der Gestaltung von Grenzen, Brücken, Durchgängen,
Übergängen, Umgehungen,
- Leitung der Gestaltung von Bindungen, Verbindungen,
- Leitung der Verbände, Verbünde, Allianzen, Gemeinschaften,
- Leitung der Vertretung gegenüber Behörden, Trägern und
Eigentümern,
- Leitung der Öffentlichkeitsarbeit,
- Leitung der Auseinandersetzungen und Vertretungen der
eigenen Werte, Leitbilder, Überzeugungen, Glaubenssätze,
Religionen und Weltanschauungen,
- Leitung der Kooperationen, Allianzen, Arbeitsgemeinschaften,
Initiativen,
- Leitung der Strategien,
- Leitung der gemeinsamen Verwaltungen, Dienstleistungen,
Regierungen und Ordnungen.
Die Personen in der Verantwortung für die Geschäftsleitung
erfüllen ihre Funktionen auch durch z.B.:
- die Festlegungen der erlaubten Beschädigungen, Schäden,
Störungen, Beeinträchtigungen und Ausbeutungen des Umfeldes und
die Sicherung der Einhaltung des Erlaubten,
- die Festlegungen, Vereinbarungen und Durchsetzungen von
Regeln und Spielregeln,
- die Festlegungen der Verhältnisse zur Branche, zu
Wettbewerbern, zu Nachbarn und Konkurrenten,
- die Festlegungen des vorherrschenden Weltbildes und
Menschenbildes,
- die Festlegungen der Prinzipien, generellen Verhaltensregeln
und Verhaltensweisen,
- die Festlegungen der Verantwortungen für die Umwelt, das
Umfeld, die Ressourcen und die langfristigen Wirkungen und
Auswirkungen,
- die Festlegungen der Kriterien und der Art und Weise von
Beobachtungen, Anzeichen von Änderungen und Veränderungen,
- die Festlegungen der Art und Weise der Verzahnungen von
Produkten, Leistungen, Modulen, Komponenten, Beiträgen,
- die Festlegungen der Art und Weise von Passungen,
Eigenheiten, Sonderheiten, Abweichungen, Erneuerungen und
Neuerungen,
- die Festlegungen der Art und Weise der Anwendung, Abwendung
und Umwandlung von Gewalt, z.B. in Mauern, Gräben, Wällen,
Schutzeinrichtungen, Bewehrungen, Waffen.
Die Kompetenzen und Eignungen der Personen für die
Geschäftsleitung für das Umfeld sind in der Regel
eine Funktion von Vorgesetzten oder gesetzlichen Vertretern sowie
auf die formellen oder informellen Aufträge und Traditionen. Sie
verbinden sich mit den eigenen Machtansprüchen.