150. Karriere mit Inter-Organisationsprojekten und in
Inter-Organisationsprojekten.
Die Karrieren mit Inter-Organisationsprojekten und in
Inter-Organisationsprojekten weisen häufig folgende Stufen auf:
- fachliche Vertretung einer Organisation in
organisationsübergreifenden Projekten,
- Verantwortung für die Beziehungsgestaltung, Information und
Kommunikation in organisationsübergreifenden,
interorganisationalen und kooperativen Projekten,
- Auftragnehmer von Objekten in organisationsübergreifenden
Projekten,
- Verantwortung für das Generalmanagement von
organisationsübergreifenden, interorganisationalen und
kooperativen Projekten,
- Verantwortung für die Begrenzung und Gestaltung der Risiken
in und aus organisationsübergreifenden Projekten,
- Verantwortung für den Projektauftrag in
organisationsübergreifenden Projekten, kooperativen Projekten
(Konsortien),
- Verantwortung für die Gestaltungen der Kooperationen in
organisationsübergreifenden, interorganisationalen und
kooperativen Projekten,
- Verantwortung für die Durchführung von Konsortial-Projekten
und Kartell-Projekten,
- Verantwortung für die Gestaltung, Erfüllung, Einhaltung und
Durchsetzung von Verträgen und Vereinbarungen in
organisationsübergreifenden, interorganisationalen und
kooperativen Projekten.
- Haftung und Gewährleistung für den Erfolg und die Ergebnisse
von kooperativen Projekten.
Innerhalb der einzelnen Organisationen oder beteiligten
Organisationseinheiten erscheinen die interorganisationalen
Projekten häufig als "einfache" Projekte (der Organisation, als
Beteiligung oder Subunternehmerschaft der Organisationseinheit) oder
als "einfacher) Auftrag.
Die Karrieren sind in der Regel abhängig von z. B:
- den Vertretungsbefugnissen der jeweiligen Person,
- den Verhandlungsvollmachten der jeweiligen Person,
- dem (internen) Status der jeweiligen Person in der von ihr
vertretenen Organisation,
- dem Status der jeweiligen Person in der Verantwortung für
das gesamte (interorganisationale) Projekt,
- den Weisungsbefugnissen der jeweiligen Person gegenüber der
eigenen Organisation,
- den Weisungsbefugnissen der jeweiligen Person gegenüber den
beteiligten Organisationen,
- den Entscheidungsbefugnissen für die Beauftragung, Planung,
Durchführung und Durchsetzung des jeweiligen
interorganisationalen Projekts,
- der Sanktionsgewalt der jeweiligen Person für die
Durchsetzung von Beschlüssen und Entscheidungen,
- der Verantwortung für die Gestaltungen der Verbindungen zu
den anderen interorganisationalen Projekten,
- der Verantwortung für die Harmonisierungen und Anpassungen
der Prozesse aller gleichzeitig laufenden und vorgesehenen
interorganisationalen Prozesse.
Zu den Interorganisationsprojekten gehören z.B. Joint Ventures,
Kooperationen, Kartelle, Konsortien. Die Projekte überschreiten in
der Regel die Leistungsfähigkeit eines jeden Beteiligten, die sich
deshalb zum Zwecke der Projekte für das Projekt finden, vereinbaren
und zusammenschließen, wie z.B. in Großprojekten,
Infrastrukturprojekten, Innovationsprojekten, Forschungsprojekten,
Stadt- und Landentwicklungen, Verkehrsprojekten oder Projekten nach
Katastrophen, Projekten der Verteidigung oder der gesellschaftlichen
Entwicklung.